Erstgespräch
02

Fiskalvertretung in Österreich

Unternehmen aus der Schweiz, Liechtenstein oder dem Vereinigten Königreich, die in Österreich steuerpflichtige Umsätze erzielen, brauchen eine österreichische Steuernummer und in der Regel einen Fiskalvertreter. Wir übernehmen beides: die Registrierung beim Finanzamt und die laufende Vertretung, von der ersten Voranmeldung bis zur Jahreserklärung.

Für wen
Unternehmen ohne Sitz und ohne Betriebsstätte in der EU
Grundlage
§ 27 Abs. 7 und 8 Umsatzsteuergesetz
Belege
Über das Portal INVIA oder per E-Mail, ohne Schnittstelle

Wann ein Fiskalvertreter nötig ist

Ein Unternehmen, das in der Europäischen Union weder Sitz noch Betriebsstätte hat und in Österreich steuerpflichtige Umsätze ausführt, muss einen zugelassenen Fiskalvertreter beauftragen und dem Finanzamt bekannt geben (§ 27 Abs. 7 UStG). Typische Auslöser:

  • Lager in ÖsterreichIhre Ware liegt bei einem österreichischen Logistiker und wird von dort an Kunden geliefert.
  • Verzollte LieferungenSie führen Ware selbst nach Österreich ein und liefern sie verzollt und versteuert an Ihre Kunden.
  • Leistungen an PrivateSie erbringen Werklieferungen oder Montagen für Privatpersonen in Österreich.

Keinen Fiskalvertreter brauchen Sie in der Regel, wenn Sie in Österreich nur Dienstleistungen und Werklieferungen an Unternehmer erbringen, bei denen die Steuer auf Ihren Kunden übergeht (§ 19 Abs. 1 UStG). Dann ist meist auch keine Registrierung nötig.

Was wir übernehmen

  • RegistrierungAntrag auf Steuernummer und UID-Nummer beim für ausländische Unternehmer zuständigen Finanzamt.
  • ZulassungUnsere Zulassung als Ihr Fiskalvertreter wird für jedes Unternehmen gesondert beantragt. Das erledigen wir im selben Vorgang.
  • ZustellungAls Fiskalvertreter sind wir zugleich Ihr Zustellungsbevollmächtigter. Post vom Finanzamt geht an uns.
  • Laufende MeldungenUmsatzsteuervoranmeldungen und Zahlungsfristen, abgestimmt auf Ihre Belege.
  • JahreserklärungDie Umsatzsteuererklärung für jedes Jahr der Vertretung.
  • Auf WunschZusammenfassende Meldung, OSS-Meldungen und Intrastat.
  • LagerflächeNoch kein Lager in Österreich? Lagerfläche über Partner in Hohenems und Umgebung, bei Bedarf und nach Anforderung.

So läuft es ab

  1. 01Sachverhalt klärenWoher kommt die Ware, an wen verkaufen Sie, in welche Länder? Daraus ergibt sich, welche Pflichten bestehen.
  2. 02UnterlagenHandelsregisterauszug, Nachweis der Vertretungsbefugnis, Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern und eine Unternehmerbestätigung Ihres Sitzstaates.
  3. 03Registrierung und ZulassungWir reichen alles beim Finanzamt ein. Erfahrungsgemäß dauert es rund sechs Wochen bis zur Steuernummer.
  4. 04Laufende VertretungSie laden Ihre Belege in INVIA hoch oder senden sie per E-Mail, wir erledigen Meldungen und Erklärungen.

Häufige Fragen

Was ist ein Fiskalvertreter?

Ein in Österreich ansässiger, vom Finanzamt zugelassener Vertreter, der für ein ausländisches Unternehmen die umsatzsteuerlichen Pflichten erfüllt. Er ist zugleich Zustellungsbevollmächtigter: Bescheide und Schreiben des Finanzamts gehen an ihn.

Brauche ich als Schweizer oder Liechtensteiner Unternehmen einen Fiskalvertreter?

Ja, sobald Sie in Österreich steuerpflichtige Umsätze ausführen, für die nicht Ihr Kunde die Steuer schuldet. Das Gesetz sieht eine Ausnahme vor, wenn mit dem Sitzstaat ein Amtshilfeabkommen zur Beitreibung von Steuern besteht und das Finanzministerium dies durch Verordnung festgestellt hat. Eine solche Verordnung gibt es für die Schweiz, Liechtenstein und das Vereinigte Königreich derzeit nicht (Stand Oktober 2026).

Kann ich die Meldungen selbst machen und nur eine Zustelladresse nutzen?

Nein. Der Fiskalvertreter hat die abgabenrechtlichen Pflichten des Unternehmens selbst wahrzunehmen und haftet dafür. Eine reine Zustellvollmacht erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht. Deshalb übernehmen wir Registrierung, Meldungen und Erklärungen vollständig.

Wie lange dauert die Registrierung?

Erfahrungsgemäß rund sechs Wochen ab Einreichung der vollständigen Unterlagen. Eine gesetzliche Frist für das Finanzamt gibt es nicht. Planen Sie die Registrierung daher vor der ersten Lieferung ein.

Was kostet eine Fiskalvertretung?

Wir arbeiten mit einer monatlichen Pauschale für Vertretung und laufende Meldungen und einer einmaligen Gebühr für die Registrierung. Die Höhe hängt vom Belegvolumen und von Ihren Meldepflichten ab. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein Fixangebot.

Was gilt bei Lieferungen in andere EU-Länder?

Lieferungen aus Österreich an Unternehmer in anderen EU-Staaten sind in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben. Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Staaten können über das OSS-Verfahren gemeldet werden. Beides übernehmen wir auf Wunsch.

Weitere Leistungen

Lernen wir uns kennen.

Ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch über Abläufe, Standort und Zusammenarbeit. Per E-Mail oder im Videocall.